Willkommen
auf der Homepage von Dr. Paul-Frank Weise

Leistungsangebot / Arbeitsgebiete

In über zwei Jahrzehnten habe ich mich im In- und Ausland und an verschiedenen Standorten innerhalb Deutschlands intensiv mit den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen unternehmerischen Handelns beschäftigt – zunächst mit einem Schwerpunkt im Banken-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, insbesondere im Aktienrecht, später zunehmend im Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Seit einigen grundlegenden Reformen bin ich ein überzeugter Befürworter der Aktiengesellschaft – auch und gerade für mittelständische Unternehmen.  Dass in Deutschland mehr als eine Million GmbHs existieren, aber aktuell nur noch weniger als 13.000 Aktiengesellschaften, halte ich für einen erheblichen Standortnachteil.

Die Zurückhaltung vieler Unternehmer, Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer oder Banker gegenüber dieser Rechtsform führt dazu, dass wirtschaftliches Potenzial ungenutzt bleibt.

Wer die Aktiengesellschaft richtig versteht und einsetzt, gewinnt Gestaltungsspielraum und Zukunftsperspektive.


Berufliche Entwicklung und Schwerpunktbildung

Gesellschaftsrechtliche und wirtschaftsrechtliche Mandate sind auch menschlich anspruchsvoll – sie verlangen oft ebenso viel Fingerspitzengefühl wie fachliches Wissen. Diese Erfahrung hat meine Arbeit nachhaltig geprägt.

Im Laufe der Jahre hat das Steuerrecht immer größere Bedeutung für meine Mandanten und meine anwaltliche Tätigkeit gewonnen.

Heute berate ich regelmäßig Unternehmer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Privatpersonen nicht nur zu speziellen wirtschaftsrechtlichen, sondern insbesondere zu steuerrechtlichen Fragestellungen – oft auch in laufenden Verfahren oder bei drohenden Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt mittlerweile im Steuerstrafrecht.

Die Zahl der Mandate in diesem Bereich hat in den letzten 10 Jahren auffällig zugenommen. Das ist weniger ein Zeichen sich ändernder Zeiten mit generell schwindender Steuermoral, sondern in erheblichem Ausmaß Ausdruck einer veränderten Verwaltungspraxis: Immer häufiger wird schon bei unterschiedlichen Auffassungen über steuerliche Bewertungen und auch ohne kritische Vorprüfung ein strafrechtlicher Anfangsverdacht angenommen und ein Verfahren eingeleitet.


Steuerrecht und Steuerstrafrecht in der Praxis

Als Fachanwalt für Steuerrecht und als zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) sehe ich diese Entwicklung mit Sorge – denn nicht jeder Konflikt rechtfertigt gleich die Einleitung eines Strafverfahrens.

Die Kooperationsmaxime des Steuerverfahrensrechts – die eigentlich auf ein faires, partnerschaftliches Miteinander von Bürger und Finanzverwaltung zielt – wird zunehmend vernachlässigt. Umso wichtiger ist eine besonnene, strategisch kluge und lösungsorientierte Beratung, bevor ein Konflikt eskaliert.

Mein Ziel ist es stets, Streit zu vermeiden, wo dies möglich ist. Oft gelingt das durch rechtzeitige Kommunikation, fundierte Argumentation und die Bereitschaft zum Dialog. Wo eine Einigung nicht erreichbar ist, ist solides forensisches Handwerk gefragt – in Finanz-, in Zivil- wie in Strafverfahren.

Viele Mandate erfordern die Zusammenarbeit verschiedener Professionen – Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, zunehmend auch Strafverteidiger. Erfahrung, Teamfähigkeit und Vertrauen sind dann entscheidend.

Neben klassischen Mandaten werde ich häufig auch um eine „Second Opinion“ gebeten – also eine unabhängige zweite Einschätzung in laufenden Verfahren. In sensiblen oder prominenten Fällen spielt dabei häufig Diskretion  eine zentrale Rolle.


Mandatsphilosophie und Arbeitsweise

Die Kapazität eines Anwalts ist begrenzt – und damit kostbar. 

Entscheidend ist, dass die Bedürfnisse des Mandanten und die Kompetenzen des Anwalts zusammenpassen. Nur dann kann ein Mandat erfolgreich und wechselseitig erfüllend verlaufen.

Ich verstehe jeden Fall als Herausforderung, die Möglichkeiten unseres rechtsstaatlichen Systems zum Vorteil des Mandanten, des Unternehmens – und letztlich auch des Gemeinwesens – bestmöglich zur Geltung zu bringen.

Wir leben in einem durch Steuereinnahmen finanzierten demokratischen Rechtsstaat. Auch wenn häufig gestöhnt und gejammert wird: Ich sehe keine bessere Alternative. Jeder Fall bietet die Möglichkeit und die Herausforderung, die in diesem System bestehenden Spielräume bestmöglich zu nutzen – für den Bürger, das Unternehmen und den Staat selbst.

Wenn Sie meinen, dass ich Ihnen helfen kann, und Sie möglicherweise meine Unterstützung benötigen, sprechen Sie mich gerne an.